CSRD-Offenlegungspflicht?
Die neue EU-weite Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen offenzulegen und fördert dadurch Transparenz und Verantwortung in Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen. In Deutschland betrifft die Berichtspflicht etwa 15.000 Unternehmen, einschließlich ihrer Zulieferer, die ebenfalls Informationen über ihre Lieferkette bereitstellen müssen.
Die Einführung erfolgt schrittweise und gilt …
für Unternehmen, die bereits nicht-finanzielle Berichte nach der NFRD erstellen müssen.
für große Unternehmen, die bisher keine nicht-finanziellen Berichte nach der NFRD erstellen mussten.
für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die an der Börse notiert sind.
Für Unternehmen außerhalb der EU, die mehr als 150 Millionen Euro Umsatz in der EU machen und mindestens eine Tochterfirma oder Niederlassung in der EU haben.
* Unternehmen gelten gemäß der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 als große Unternehmen, wenn 2 aus 3 der folgenden Kriterien erfüllt sind: >250 Mitarbeitende / >50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse / >25 Mio. Euro Bilanzsumme
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Geschäftsführer & Gründer | Nextra Consulting
Bei Nextra bieten wir umfassende Beratungsdienstleistungen. Wir analysieren Ihre speziellen Anforderungen und entwickeln kreative Lösungsvorschläge.
Unser Partner osapiens entwickelt maßgeschneiderte Softwarelösungen, um Ihre Prozesse zu optimieren.
Unsere Wirtschaftsjuristen sorgen dafür, dass alles rechtlich einwandfrei ist, sodass Sie in allen Angelegenheiten auf der sicheren Seite sind.
In einem vierstündigen Kick-off-Workshop machen wir einen Deep Dive in das Thema CSRD. Dabei erklären wir Ihnen detailliert die gesetzlichen Offenlegungspflichten, zeigen den Weg zum ersten CSRD-Bericht und erstellen gemeinsam eine individuelle Roadmap für Ihr Business.
* Bei Erwerb einer osapiens-Lizenz über die Nextra Consulting entfallen die Kosten des Projektplanungsworkshops.
Nachdem wir einen Zeitplan mit Ihnen abgestimmt haben, analysieren wir Ihre gesamte Lieferkette unter Berücksichtigung der Themenfelder aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Mit unserem detaillierten Verständnis Ihrer Lieferkette können wir schließlich eine Liste der wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen, Risiken und Chancen für Sie zusammenstellen.
Wir stellen mittels maßgeschneiderter Klimaszenarien mögliche Auswirkungen auf Ihre Branche und Ihr Geschäft fest.
In unseren Stakeholder-Dialogen prüfen wir die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen und sammeln wertvolle Informationen für die anschließende Bewertung.
Gemeinsam legen wir die Bewertungskriterien fest, setzen die Wesentlichkeitsgrenze und bestimmen so die wichtigen, CSRD-relevanten Themen für Ihr Unternehmen.
Während des Projekts dokumentieren wir alle Analysen und Ergebnisse – selbstverständlich prüfungssicher.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Dr. Martin Granzow
Geschäftsführer und Gründer von Nextra Consulting
CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Es ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen offenzulegen.
Die CSRD-Richtlinie sorgt dafür, dass Unternehmen transparent über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken berichten. Sie fördert Verantwortung und hilft, Nachhaltigkeitsleistungen transparenter und vergleichbarer zu machen.
Unternehmen müssen über Themen wie Umweltschutz, soziale Verantwortung, Menschenrechte und Unternehmensführung berichten. Dazu zählen z. B. Maßnahmen gegen den Klimawandel und der Umgang mit Mitarbeitern.
Die CSRD betrifft große Unternehmen, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutendem Umsatz in der EU.
Die CSRD wird stufenweise seit dem 1. Januar 2024 eingeführt. Unternehmen haben je nach Größe und Art unterschiedliche Fristen zur Umsetzung.