Der neue Stand nach dem Omnibus-I-Paket
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa steht vor einer grundlegenden Neuordnung: Am 13. November 2025 hat das Europäisches Parlament mit 382 Ja-Stimmen zu 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen seine Verhandlungsposition zur Reform der CSRD beschlossen. Damit begann am 18.11.2025 offiziell die Trilogphase mit Rat und Kommission, das Ergebnis könnte den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich einschränken. Ziel ist eine Einigung noch vor Jahresende, damit der neue Rechtsrahmen rechtzeitig vor Beginn des nächsten Berichtszyklus greifen kann.
Was der neue Vorschlag vorsieht
Nach Auffassung des Europäischen Parlaments sollen künftig nur noch Unternehmen bzw. Konzernobergesellschaften berichtspflichtig sein, die
- durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigte haben und
- Jahresumsatzerlöse von mehr als 450 Mio. € erzielen.
Diese Schwellenwerte sollen einheitlich sowohl für die CSRD als auch für die EU-Taxonomie gelten. Die Konsequenz ist weitreichend: Schätzungen zufolge würden rund 90 % der bisher erwarteten berichtspflichtigen Unternehmen nicht mehr unter die verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen.
Darüber hinaus sieht das Omnibus-Paket weitere Vereinfachungen vor:
- Die formalen Berichtspflichten und Standards sollen verschlankt werden,
- der Fokus soll stärker auf wesentliche, quantitative Informationen gelegt werden,
- sektorspezifische Ergänzungen sind künftig nicht mehr verpflichtend, sondern allenfalls freiwillig vorgesehen.
Warum dieser Schritt jetzt – und was das bedeutet
Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele Unternehmen gerade daran sind, ihre Nachhaltigkeitsprozesse für CSRD aufzubauen. Eine klare Reduktion der Pflichten bedeutet für diese Firmen Planungssicherheit, aber auch Verunsicherung, ob investierte Zeit und Ressourcen gerechtfertigt waren.
Für große Teile des Mittelstands könnte die Änderung bedeuten, keine EU-Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr zu haben. Doch die immer weiterwachsenden Erwartungen von Investoren, Banken und Geschäftspartnern bleiben bestehen. Transparenz und ESG-Daten werden weiterhin nachgefragt – unabhängig davon, ob eine gesetzliche Pflicht besteht oder nicht.
Warum es nicht nur um weniger Bürokratie geht
Die Entscheidung des Parlaments fällt in eine Phase, in der sich politische Mehrheiten verschieben und neue Allianzen entstehen. Kritiker merken an, dass diese Vereinfachung weit über das Ziel hinausgehen könnte, Bürokratie zu reduzieren und stattdessen ein Rückschritt für ESG-Transparenz wäre. Wer bereits in Reporting-Strukturen investiert hat, könnte durch die neuen Schwellenwerte de facto dafür „bestraft“ werden. Währenddessen gewinnen freiwillige Nachhaltigkeitsberichte und private ESG-Ratings an Bedeutung, der Wettbewerb um Glaubwürdigkeit verschiebt sich zunehmend vom Gesetzgeber hin zum Markt.
Auch wenn die CSRD-Pflicht künftig enger gefasst wird, bleibt ESG-Transparenz für viele Stakeholder ein zentrales Thema. Unternehmen, die bereits Datenprozesse, Lieferanten-Reporting oder Nachhaltigkeitsgovernance aufgebaut haben, sind damit klar im Vorteil.
Fazit
Die Reform des CSRD durch das Omnibus-Verfahren ist keine Kleinigkeit – sie verändert, wer künftig berichten muss, und wie streng die Anforderungen sind. Für den deutschen Mittelstand bedeutet dies voraussichtlich Entlastung von formalen Pflichten.
Aber: Die Dynamik im Markt bleibt. ESG-Transparenz, Lieferketten-Nachhaltigkeit und nachhaltige Governance werden nicht verschwinden, sie wandeln sich. Unternehmen und Beratende, die sich jetzt breit und zukunftsorientiert aufstellen, stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit – ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig engagiert.

