EUDR: 12-monatige Verschiebung beschlossen

Was der veröffentlichte Rechtstext festlegt

Im Dezember haben sich Kommission, Parlament und Rat auf EU Ebene auf eine Verschiebung und einige Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Der endgültige Rechtstext, der die zwölfmonatige Verschiebung sowie mehrere Vereinfachungen bestätigt, wurde heute, am 23. Dezember 2025, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit tritt die geänderte Verordnung noch vor Ende des Jahres 2025 in Kraft und schafft rechtliche Klarheit über den weiteren Zeitplan und die inhaltliche Ausgestaltung.

Ein Kern der Änderung ist die Verschiebung des Anwendungsstarts um ein Jahr. Große Unternehmen müssen die EUDR nun ab dem 30. Dezember 2026 anwenden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die nicht von der EU Timber Regulation (EUTR) betroffen waren, gilt ein späterer Starttermin zum 30. Juni 2027.

Inhaltlich bleibt die Grundlogik der Verordnung bestehen. Marktteilnehmer müssen weiterhin die vorgesehenen Sorgfaltspflichten durchführen, eine Sorgfaltserklärung im IT-System abgeben und diese fünf Jahre aufbewahren. Die zugehörigen Nummern sind weiterhin an nachgelagerte Akteure weiterzugeben.

Zentrale Änderungen ergeben sich jedoch für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler. Sie müssen bestimmte Basisinformationen (wie Name, eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Marke, Postanschrift, E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Webadresse) von Lieferanten und Kunden erfassen, mit denen sie relevante Produkte handeln und ebenfalls für fünf Jahre aufbewahren. Falls der direkte Zulieferer der erste Marktteilnehmer im Sinne der EUDR ist, sind zusätzlich die entsprechenden Nummern (v.a. Referenznummern) zu sammeln. Eine Weitergabe dieser Nummern ist jedoch nicht erforderlich.

Aus dem Anwendungsbereich der EUDR ausgeschlossen wurde zudem die Produktgruppe, die innerhalb der Zolltarifnummern unter Kapitel 49 gelistet ist. Dies umfasst gedruckte Erzeugnisse, wie Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, sowie hand- oder maschinengeschriebene Schriftdrücke und Pläne.

Neu eingeführt wurde die Kategorie der „micro or small primary operators“, die sich ausschließlich auf Marktteilnehmer in der Primärproduktion in Niedrigrisiko-Ländern bezieht und vereinfachte Erklärungen vorsieht.

Bis zum 30. April 2026 wird die Kommission eine Revision zur Vereinfachung der EUDR vorlegen, die insbesondere den administrativen Aufwand und die Auswirkungen der EUDR auf kleine Akteure analysiert.

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