Was jetzt beschlossen ist – und was das für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet
Mit dem Omnibus-I-Paket ist die grundlegende Neuausrichtung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung politisch beschlossen. Nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen haben sowohl der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments als auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat dem Kompromisstext zugestimmt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Text am 16. Dezember 2025 angenommen. Nach formeller Annahme durch den Rat tritt die Änderungsrichtlinie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, welche für März 2026 vorgesehen ist, in Kraft.
Inhaltlich bestätigt Omnibus I, was sich bereits früh im politischen Prozess abgezeichnet hatte: Die CSRD wird deutlich zurückgeschnitten. Künftig fallen nur noch Unternehmen bzw. Konzernobergesellschaften mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz unter die verbindliche CSRD-Berichtspflicht. Schätzungen zufolge werden damit rund 80 % der ursprünglich erwarteten berichtspflichtigen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Flankiert wird diese Einschränkung durch weitere Vereinfachungen. Die Berichtspflichten sollen stärker auf wesentliche, quantitative Informationen fokussiert werden, branchenspezifische Standards werden nicht mehr erarbeitet. Gleichzeitig sieht der Text eine Review-Klausel vor, wonach der Anwendungsbereich ab 2031 erneut überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden kann.
Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung trotz Omnibus I relevant bleibt
Auch wenn Omnibus I die formale Berichtspflicht für viele Unternehmen entfallen lässt, verliert Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht an Bedeutung. Banken, Investoren, Kunden und Geschäftspartner orientieren sich weiterhin an ESG-Informationen, um Risiken zu bewerten, Geschäftsbeziehungen zu steuern und Finanzierungsentscheidungen zu treffen. Diese Erwartungen gelten zunehmend unabhängig von regulatorischen Schwellenwerten und betreffen damit auch Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die CSRD fallen.
Damit verschiebt sich der Charakter der Berichterstattung grundlegend: weg von einer reinen Pflichterfüllung, hin zu einem freiwilligen, aber strategisch relevanten Steuerungs- und Kommunikationsinstrument. Unternehmen, die über belastbare Daten, klare Governance-Strukturen und nachvollziehbare Narrative verfügen, können Transparenz gezielt gegenüber Kapitalgebern, Kunden und weiteren Stakeholdern einsetzen.
Gerade in einem Umfeld geringerer Regulierung wird Nachhaltigkeitsberichterstattung damit zur bewussten unternehmerischen Entscheidung. Wer auch ohne Berichtspflicht Transparenz schafft, signalisiert Steuerungsfähigkeit, Zukunftsorientierung und Glaubwürdigkeit und positioniert sich damit nachhaltig im Markt.


